13. Juli 2020
Liebe Hargesheimerinnen und Hargesheimer,
das sonnige Wetter lädt derzeit dazu ein, den heimischen Garten auf Vordermann zu bringen und anschließend dort mit Freunden einen schönen Abend zu verbringen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie (aus aktuellem Anlass) freundlich darum bitten, die allgemeinen Ruhezeiten zu beachten.
Hier die entsprechenden Regelungen:
Rasenmäher und andere lärmerzeugende Arbeitsgeräte dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden. Das Benutzen solcher Maschinen ist Privatpersonen auch während der Mittagsruhezeit von 13.00 – 15.00 Uhr nicht gestattet.
Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.
Bitte nehmen Sie auch ab 22 Uhr Rücksicht auf die Nachtruhe Ihrer Nachbarn.
Ich gehe davon aus, dass – wenn es in Ausnahmefällen zu erhöhtem Lärm kommt – ein Gespräch im Vorfeld mit den betroffenen Nachbarn viel Ärger vermeiden kann.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Haiko Grün, Ortsbürgermeister